Hygienekonzept Bodhi Path Zentrum Heidelberg e.V.

Hygienekonzept Bodhi Path Zentrum Heidelberg e.V.

Für alle Teilnehmer an Veranstaltungen sind die folgenden Hygienemaßnahmen zu beachten: 

1. Organisation

    1. Zu Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung per Mail oder WhatsApp erforderlich. 
    2. Es sind bis zu drei Personen in der Gompa zugelassen; der erforderliche Mindestabstand von 1,50 m ist einzuhalten. 
    3. Kontaktdaten aller anwesenden Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Zeitraum des Besuchs sind nach Einholen des Einverständnisses zu Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und durch den Verein für den Zeitraum von einem Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. Alternativ kann die LUCA-App genutzt werden. 
    4. Die Nutzung der sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig.

2. Personenbezogene Einzelmaßnahmen: 

    1. Keinen Zutritt haben Personen: 
      • mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion 
      • mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen und Personen, die Quarantänemaßnahmen unterliegen 
      • mit COVID-19-assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeglicher Schwere) 
    2. Alle Personen müssen sich bei Betreten des Zentrums die Hände desinfizieren. Desinfektionsspender sind bereitzustellen. 
    3. Das Zentrum ist einzeln und mit Abstand zu betreten. 
    4. Auf die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeiner Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) ist durch geeignete Hinweisschilder aufmerksam zu machen. 
    5. Händeschütteln, Umarmungen, „Begrüßungsküsschen“ usw. sind untersagt. Die Abstandsregeln sind überall einzuhalten. 
    6. Bei allen Wegen muss ein medizinischer Mund-Nasenschutz getragen werden (OP-Maske oder FFP2- Maske und vergleichbar). Es gelten die Regelungen in § 3 COBeLVO Baden-Württemberg. Die Masken dürfen nur am Platz abgenommen werden, solange nicht gesprochen oder gesungen wird. Schutzvisiere sind kein Ersatz für einen Mund-Nasenschutz. 
    7. Je nach Infektionslage ist die Vorlage eines Geimpften- oder Genesenen-Nachweises oder eines negativen Schnelltests (max. 24 Stunden alt) gemäß § 4 der COBeLVO Baden-Württemberg erforderlich. 

3. Einrichtungsbezogene Maßnahmen: 

    • In Sanitär- und Aufenthaltsräumen sind Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Die Räume sind regelmäßig zu reinigen. 
    • Vor und nach Veranstaltungen sowie in Pausen sind die Räume ausreichend zu lüften. 
    • Das Zentrum stellt Selbsttests gegen Spende zur Verfügung.  

4. Generell gilt: 

  1. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftragte/verantwortliche Person vor Ort zu benennen. 
  2. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt zu verwehren. 
  3. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen oder andere Hygieneanforderungen erlassen, sofern eine Vorgabe nach COBeLVO nicht zwingend ist, das Schutzniveau vergleichbar erscheint und der Zweck der COBeLVO eingehalten wird. 

Stand: 03.08.2021

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